9. Bezuschussung von
Renovierungs- und Bauvorhaben bei örtlichen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Diese Förderung soll bei örtlichen Einrichtungen der
Jugendarbeit (z.B.
Jugendheime, Jugendräume) einen angemessenen und
zeitgemäßen
Standard unter
• baulichen
• funktionalen und
• ökologischen
Gesichtspunkten schaffen bzw. erhalten.
Gefördert werden:
Renovierungsarbeiten, Aus- und
Umbaumaßnahmen von Jugendeinrichtungen
Zuschusshöhe:
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der förderfähigen
Gesamtkosten,
maximal 310,- Euro pro Jahr
Antragstellung: Für das erste Halbjahr bis
zum 30.06. und für das zweite Halbjahr bis zum 01.12. des
jeweiligen Jahres. Mindestantragsumme: 26,00 €.
Erforderliche Unterlagen:
- Beschreibung der baulichen Maßnahme bzw. Ausstattung
- Gesamtabrechnung
- sämtliche Belege




