Zeltplatzordnung des
Zeltlagerplatzes "Michelsberg"
1. Die
Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der
Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die infolge der
Benutzung entstehen. Der verantwortliche Leiter der Gruppe
ist für den geordneten Betrieb des Zeltlagers
verantwortlch. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
Vertragsbedingungen, Beschädigungen und für Schäden auf
Nachbargrundstücken, sowie am Gebäude und dessen
Einrichtungen haftet der Platzmieter zivil- und
strafrechtlich. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem
Platzwart zu melden.
Der Lagerleiter ist für die Einhaltung folgender Punkte
verantwortlich:
- Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr.
- Der Aufenthalt im nahegelegenen Steinbruch ist ab 22.00
Uhr verboten.
- Das Hirschgehege ist Privatbesitz und gehört nicht zum
Zeltplatz.
- Das Zelten und Lagern außerhalb des vorgeschriebenen
Platzes ist verboten. Bodenveränderungen dürfen nicht
vorgenommen werden!
3. Der
Aufenthalt muß von erwachsenen Personen beaufsichtigt und
geleitet werden.
4. Für
Ordnung und Sauberkeit auf allen Anlagen des Zeltplatzes
ist von den Lagerleitern zu sorgen.
Bei Nichtbeanstandung wird die Kaution innerhalb von 2
(zwei) Wochen nach Abreise der Gruppe zurück überwiesen.
Wir weisen darauf hin, dass der Zeltplatz kein
kommerzieller Campingplatz ist. Das Aufstellen von
Wohnwagen u. ä. ist verboten. Der Zeltplatz dient der
Jugendarbeit. Ausschweifungen (Alkohol, Lärm, Vandalismus)
werden nicht akzeptiert, da sie dem Ruf des Zeltplatzes
schaden.
5. Die
Beleger werden gebeten, mit dem Gebäude, den
Einrichtungsgegenständen und der Anlage sorgfältig
umzugehen. Bei Mehrfachbelegung ist im Umgang mit anderen
Gruppen Rücksicht zu nehmen. Die Benutzung der sanitären
Anlagen ist abzusprechen.
6. Schutz
des Platzes: Sämtliche Kraftfahrzeuge sind auf dem
Parkplatz abzustellen. Das Befahren des Lagerplatzes mit
Kfz ist während der Dauer des Zeltlagers
verboten.
7. Feuer
darf nur in den dafür bestimmten Feuerstellen entzündet
werden. Vorsicht bei extremer Trockenheit.
8. Aus dem Wald darf grundsätzlich kein Holz geholt werden.
Der Platzwart gibt Auskunft, welches Holz verwendet werden
darf.
9. Die Benutzer des Zeltplatzes verpflichten sich, den
während des Zeltlagers anfallenden Müll entsprechend der
beiliegenden Müllordnung zu entsorgen. Die Müllordnung ist
Bestandteil des
Belegungsvertrages!
10. Bei Beschädigungen oder Störungen ist unser
Zeltplatzwart Ansprechpartner: Dessen Anweisungen sind
Folge zu leisten.
11. Bei Beendigung des Lagers ist/sind vor der
Abreise
- das gesamte Gelände
zu säubern.
- der angefallene Müll ordnungsgemäß zu entsorgen (siehe
Müllordnung!).
- die Toiletten und Waschräume hygienisch zu reinigen.
- der Keller sauber verlassen.
- die Übergabe erfolgt mit dem Zeltplatzwart vor Ort.
12. Die
obengenannten Regelungen sind Bestandteil des
Belegungsvertrages.
Der Kreisjugendring Dillingen a. d. Donau dankt Ihnen für
Ihr Verständnis und wünscht Ihnen, dass der Aufenthalt auf
dem Jugendzeltplatz viel Freude bereitet und zu einem
schönen Erlebnis wird.
Stand: Oktober 2003




